Der Bozner Flugplatz schreibt eine mittlerweile über zwei Jahrzehnte lange Misserfolgs-Geschichte, die ihresgleichen sucht. Die Südtiroler Bevölkerung lehnt die unnütze und sinnlose Struktur, die bisher weit über 130 Mio. Euro an Steuergeld gekostet hat, unmissverständlich ab. In den beiden Volksabstimmungen von 2009 und 2016 hat das Volk einen klaren Auftrag an die Politik erteilt: Nein zum Bozner Flugplatz!
In der von der VOLKspartei dominierten Landesregierung scheint man aber in Sachen Flugplatz auf beiden Ohren taub zu sein, was Volkes Stimme anbelangt. Nur so ist es zu erklären, wie man sich nach der krachenden Niederlage der Flugplatzbefürworter bei der letzten Volksabstimmung gut zweieinhalb Jahre gewunden hat, um eine Möglichkeit zu finden, Volkes Willen NICHT umsetzen zu müssen. Es ist gar zu augenscheinlich, dass die Landtagswahlen mit ein Grund für die Verzögerung der Ausschreibung waren. Hätte die scheidende Landesregierung diesen Beschluss nämlich vor der Wahl getroffen, hätte die SVP sicherlich mit noch größeren Verlusten rechnen müssen.
Fragwürdig ist auch die Praxis der scheidenden Landesregierung. Diese hätte nach den Wahlen in erster Linie die Aufgabe, die ordentliche Verwaltung sicherzustellen und nur noch technische Beschlüsse zu fassen. Tatsächlich sind Beschlüsse wie etwa jene zu Sexten oder jetzt zum Bozner Flugplatz aber weitreichend und schwerwiegend. So nimmt die scheidende Landesregierung wichtige politische Entscheidungen vorweg, noch bevor sich der Landtag konstituiert hat und eine neue Landesregierung steht.
Mit der nun medial kolportierten Ausschreibung will man entgegen dem Wählerwillen nun doch die Pistenverlängerung auf 1432 Meter durchboxen, indem man die „Schuld“ dafür der italienischen Flughafenbehörde ENAC gibt. Man vergisst dabei allerdings zu erwähnen, dass der Staat bereits im Jahr 2015 mit dem Flughafenplan den Weg frei gemacht hat, um jene Flugplätze an die Regionen bzw. autonomen Provinzen abzutreten, welche nicht strategisch und von nationalem Interesse sind. So hätte der Wählerwillen ohne Wenn und Aber umgesetzt werden können, indem die Nutzung des Bozner Flugplatzes ausnahmslos auf die Zwecke des Zivilschutzes, der Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Sicherheit beschränkt worden wäre, was wiederum die in Anspruch genommene Fläche drastisch reduziert hätte.
Wie sich die Verpflichtung der Pistenverlängerung mit dem Kaufpreis der ABD und den dafür notwendigen Flächen, die das Land Südtirol vor Jahren um gut 9 Mio. Euro angekauft hat, vereinbaren lässt, wird hoffentlich der Rechnungshof genauestens prüfen. Inkompatibel erscheint zudem auch die von der Gemeinde Leifers bereits eingeleitete Bauleitplanänderung dieser Flächen mit der jetzt zu beschließenden Ausschreibung zu sein.
Die scheidende Landesregierung sträubt sich mit dieser Ausschreibung gegen jede Lösung, die im Einklang mit dem Wählerwillen der beiden Volksabstimmungen steht. Die Entscheidung erst zum jetzigen Zeitpunkt zu fällen bedeutet aber nicht nur eine Geringschätzung der Entscheidungen der Volksabstimmungen, sondern auch, dass man die Wähler vor den Landtagswahlen diese Absichten bewusst vorenthalten hat. Daraus ergeben sich die Fragen, ob dies nicht schon an Wählertäuschung grenzt und wie wohl unter diesen Prämissen eine transparente und bürgerfreundliche Politik in der kommenden Legislatur umgesetzt werden wird.