Der Rekurs der Projektwerber gegen die Entscheidung des Bozner Verwaltungsgerichts zur einstweiligen Aussetzung aller Arbeiten wurde gestern vor dem Staatsrat in Rom abgewiesen. Somit bleibt der Baustopp, den die Anwälte des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, RA Manfred Natzler und RA Anton von Walther in der Causa Skigebietsverbindung Helm-Rotwand erreicht haben, weiterhin aufrecht. Durch das Urteil des Staatsrates in Rom, das mit dem übergeordneten öffentlichen Interesse am Erhalt einer intakten Landschaft begründet ist, sieht sich nicht nur der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zum wiederholten Male in seinen Bemühungen für eine naturverträglichere Lösung im Skigebietszusammenschluss Sexten bestätigt.
(siehe auch: www.giustizia-amministrativa.it/DocumentiGA/Consiglio%20di%20Stato/Sezione%206/2013/201307689/Provvedimenti/201304430_15.XML)
Das Urteil des Staatsrates stärkt auch die Position des Bozner Verwaltungsgerichts, welches nach seiner unabhängigen Entscheidung ungerechtfertigter Weise von verschiedener Seite stark kritisiert wurde.
Unbeeindruckt dessen fasst die noch amtierende Landesregierung weiterhin Beschlüsse, um das Projekt und die aktuelle Situation im Nachhinein zu sanieren, und ändert in diesem Zusammenhang auch unproblematisch eigene Beschlüsse nachträglich ab, indem erteilte Bauauflagen wieder zurückgezogen werden. Die politische Einflussnahme zugunsten von Partikularinteressen, besonders in laufenden Gerichtsverfahren, ist durchaus als problematisch anzusehen und zeugt von schlechtem Führungsstil. Die neue Landesregierung wird gut daran tun, sich von dieser Praxis zu distanzieren.