Landesregierung rollt Causa „Falschauerbiotop“ neu auf - Als im Vorjahr der Landschaftsplan der Gemeinde Lana verabschiedet wurde, beschlossen die 1. Landschaftsschutzkommission und die Gemeinde Lana einhellig, dass ein teilweise im Falschauerbiotop angesiedeltes Betonwerk 2007 nach Ablauf der Benutzungslizenz das Biotop verlassen müsste. Im August 2004 beschloss die Landesregierung völlig überraschend, dass das Betonwerk bleiben dürfe. Um dies zu untermauern, wurde die vom Unternehmen benötigte Fläche kurzerhand aus dem Biotop ausgegliedert.
Dagegen protestierten Dachverband für Natur- und Umweltschutz, WWF, Legambiente Südtirol, Italia Nostra und Heimatpflegeverband in einer Eingabe an die Landesverwaltung. Die Eingabe führt nun dazu, dass die Landesregierung den Fall erneut vorgelegt bekommt. Die Verbände fordern die Landesregierung auf, diesmal die Forderungen der Landschaftsschutzkommission zu berücksichtigen.
Das ohnehin schon stark dezimierte Falschauerbiotop ist das das wichtigste Feuchtbiotop in weitem Umkreis und ein international bedeutsamer Zugvogelrasstplatz. Deshalb steht es auch als Natura-2000-Schutzgebiet unter europäischem Schutz.
Der Schotterbetrieb innerhalb des Falschauerdammes stellt eine ständige Lärmbelästigung, Verkehrs- und Staubbelastung des Lebensraums dar. Unabhängig von der willkürlichen Ausklammerung aus dem Biotop steht dieses gewerbliche Schotterlager auf alle Fälle im Widerspruch zum Bauleitplan und zum Raumordnungsgesetz, da der Bauleitplan hier Grünzone vorsieht.