Mittwoch, 05. Mai 2004 07:51

Castelfeder „Schutzgebiete schützen!“

Einladung  - AKTION „Schutzgebiete schützen!“ am Freitag, 7. Mai 2004 um 13.30 Uhr in Castelfeder (Eingang unterhalb der Sportplätze am Ende des asphaltieren Weges - Parkmöglichkeit gegenüber Sportplatz) organisiert von Dachverband für Natur- und Umweltschutz - Umweltgruppe Montan - Alpenverein Südtirol - Heimatpflegeverband - WWF - Legambiente/Umweltbund - Vereinigung Südtiroler Biologen 

Programm:

13.30 Begrüßung durch Hubert Fischer (Umweltgruppe Montan)

13.35 kurze Stellungnahmen von verschiedenen Verbandsvertretern (Roman Zanon, Luis Vonmetz, Vertreter des Heimatpflegeverbandes)

14.00 Spannen einer Kette über die Trasse des geplanten Rad-/Reitweges

14.15 offizielles Ende der Veranstaltung

Anschließend: Umtrunk, Möglichkeit zum zwanglosen Gedankenaustausch zwischen Bürgern, Umweltvertretern und Politikern; bei Interesse wird ein Lokalaugenschein bei der von Dachverband und Umweltgruppe vorgeschlagenen Alternativtrasse für den Radweg gemacht (ca. 30 Minuten)

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.

>>> Wichtige Hintergrundsinformation

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! Die Anwesenheit von Politikerinnen und Politikern ist ausdrücklich erwünscht.

HINTERGRUNDSINFORMATION

Schutzgebiete schützen!“ - Ist das nicht widersprüchlich? Schutzgebiete heißen ja Schutzgebiete, weil sie unter Schutz gestellt sind ... Aufwachen, Südtirol! Bei uns werden auch gesetzlich geschützte Gebiete systematisch zerstört bzw. liegen die Pläne dazu bereits in diversen Schubladen:

- Biotop und Natura-2000-Gebiet Castelfeder: Obwohl das Gebiet geschützt ist, sollen Reiter und Radfahrer verstärkt ins Biotop gelassen werden; wir sind für den Radweg, aber für die umweltschonende Alternativ-Trasse außerhalb des Biotops; das Reiten im Biotop lehnen wir generell ab.

- Natura-2000-Gebiet Naturpark Rieserferner-Ahrn: Trotz eines negativen Gutachtens der eigenen Umweltbehörden wollen Teile der Forstverwaltung und die Landesregierung eine Straße auf die Kofler Almen bauen – der Dachverband hat über den WWF beim Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt.

- Natura-2000-Gebiet Naturpark Puez-Geisler: Die Stevia-Hochfläche soll über einen Klettersteig erschlossen werden – gegen den Protest von Dachverband, AVS, CAI, Lia da Mont und Vereinigung Südtiroler Bergführer; der Dachverband hat den entsprechenden Beschluss der Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht angefochten

- und so weiter ...

DOSSIER zu CASTELFEDER - vom 26. März 2004

Arkadien ist eine wildromatische, seit der griechischen Antike sagenumwobene Karstlandschaft auf dem Peloponnes. Nicht weniger wildromantisch und ebenfalls sagenumwoben ist Castelfeder, das „Arkadien Südtirols“. Castelfeder, das bereits um 5000 vor Christi Geburt besiedelt wurde, bildet heute eine einzigartige Synthese aus alter Kultur- und Naturlandschaft, wobei letztere auf engstem Raume Feuchtgebiet, Trockenrasen und Flaumeichen-Buschwald beherbergt.

Wegen des hohen ökologischen Stellenwertes wurde der Burghügel bereits 1977 als Biotop ausgewiesen. 1991 wurde auch der südlich liegende Teil des Geländes ins Biotop integriert, wodurch die ursprüngliche Fläche von 30 Hektar mehr als verdreifacht wurde. Da Castelfeder schon damals ein stark besuchtes Erholungsgebiet war, wurden als Schutzmaßnahme sowohl das Radfahren als auch das Reiten generell verboten. Die Wanderer wurden dazu angehalten, auf den Pfaden zu bleiben. Die Besucherströme sollten im nördlichen Teil kanalisiert werden, der südliche Teil sollte „als Ruhezone erhalten bleiben“. (Der südliche Teil ist jener, den man heute den Radfahrern und Reitern erschließen will.)

Die erste Aufweichung des Schutzes von Castelfeder erfolgte im Jahre 2000, als der Landschaftsplan der Gemeinde Montan überarbeitet wurde. In diesem heute aktuellen Plan besteht für das Biotop nach wie vor ein generelles Radfahrverbot, das Reitverbot hingegen wurde aufgehoben, und zwar auf nicht unumstrittene Art und Weise ... Im ursprünglichen Entwurf des Planes bestand noch ein generelles Reitverbot („Verboten: ... das Reiten“). Dieser Entwurf wurde von der ersten Landschaftsschutzkommission genehmigt. Danach lag er einen Monat lang auf der Gemeinde Montan auf, damit, wie vom Gesetz vorgesehen, alle Bürgerinnen und Bürger darin Einblick nehmen können. Die solcherart korrekt abgewickelte Überarbeitung des Landschaftsplanes wurde nun der Landesregierung zum Beschluss vorgelegt. Und dort erst wurde das generelle Reitverbot aufgehoben (Verboten: ... das Reiten außerhalb der Fahrwege).

Zum aktuellen Bezug: Anfang 2004 teilte Landesrat Laimer mit, dass die Landesregierung die alte Bahntrasse der aufgelassenen Fleimstalbahn als „Weg“ einstufe und diese somit von Reitern genutzt werden könne. Diese Feststellung hat aber einen Haken: denn im Landschaftsplan wird nicht von „Weg“ (Pfad, Wanderweg, Fahrweg), sondern ausdrücklich von „Fahrweg“ gesprochen. Fahrwege sind als Forstwege kartographisch genau verzeichnet, die aufgelassene Bahntrasse gehört aber nicht dazu. (Abgesehen davon ist sie streckenweise stark überwuchert und somit nicht als Fahrweg geeignet.) Ein formeller Hinweis: Wenn die Landesregierung die aufgelassene Bahntrasse als „Weg“ einstuft, ist das Reiten dort trotzdem verboten. Denn dazu müsste die Landesregierung die Trasse als „Fahrweg“ einstufen; das hat sie aber nicht getan.

2001 zogen die nächsten dunklen Wolken über Castelfeder auf: Durch die Ruhezone im Süden sollte auf der Trasse der alten Fleimstalbahn ein Radweg errichtet werden. Die Umweltschützer protestierten, schlugen eine gut machbare Variante außerhalb des Schutzgebietes vor; aber die Idee eines romantischen Radweges auf einer alten Bahnlinie, die noch dazu als besondere Attraktion durch ein Biotop führt, hatte sich bereits in zu vielen Köpfen eingenistet. Im März 2003 genehmigte die I. Landschaftsschutzkommission die Errichtung des Radweges durch das Biotop. In der Folgezeit wurde ein Natura-2000-Gutachten erstellt, das den Bau eines Radweges unter strengen Auflagen genehmigt.

Am kommenden Montag wird der Landesregierung ein Beschluss vorgelegt, demzufolge der Bau des Radweges genehmigt wird.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz sieht diesen Beschluss nach wie vor sehr kritisch, da er drei Grundprinzipien der ursprünglichen Biotop-Idee verletzen würde: 1. die Funktion des Südens als Ruhezone, 2. das Radfahrverbot zur Schonung des Biotops sowie 3. das generelle Bauverbot. Erschwerend kommt hinzu, dass aus dem kleinen Provinzbiotop des Jahres 1977 inzwischen ein Natura-2000-Gebiet geworden ist, also ein Gebiet von europaweiter ökologischer Bedeutung.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz als das Umweltgewissen Südtirols appelliert an die Herren und Damen in der Landesregierung:

- Lassen Sie nicht zu, dass der Radweg durch das Biotop geführt wird!

- Respektieren Sie die Sensibilität des Gebietes auch bezüglich der Pferde!

- Erhalten Sie unser Natur-Erbe auch für spätere Generationen!

KURZ & BÜNDIG

WEIDETIERE - Der an sich recht robuste Trockenrasen auf Castelfeder (dünne Bodenmächtigkeit von z.T. nur fünf Zentimetern direkt auf einer Felsschicht) wird von Kühen, Ziegen, Schafen und Pferden beweidet. Diese Beweidung richtet keinen Schaden an, da sie extensiv erfolgt. Würde die Rasenfläche aber intensiv genutzt, käme es zu Trittschäden.

WANDERER - Was für das Weidevieh gilt, trifft auch auf den Menschen zu. Einige Menschen machen nichts aus, Menschenmassen zertrampeln die Bodenoberfläche.

REITVERBOT - Ein Spezialfall ist die Nutzung durch Pferde. Hier muss zwischen Weidetieren und Reitpferden unterschieden werden. Erstere sind nicht beschlagen und somit kein Problem für den Rasen, zweitere haben Hufeisen. Hufeisen machen jeden Rasen kaputt. Deshalb werden Reiter auch von den Bauern nicht gerne gesehen. Dazu kommt das Querfeldeinreiten. Für gute Reiter sind Wege keine Herausforderung, es drängt sie ins Gelände. Leider gibt es auch unter den Reitern einige schwarze Schafe, die auch dort vom Weg abweichen, wo es eigentlich verboten ist. Das mag in Einzelfällen kein Problem sein. Castelfeder grenzt allerdings direkt an ein großes Reitzentrum, wodurch schon rein statistisch die Wahrscheinlichkeit von Querfeldeinritten größer ist.

RADWEG - Gemäß Landschaftsplan sollen die Besucherströme in den nördlichen Teil gelenkt werden, der südliche ist als Ruhezone reserviert. Das funktioniert bis heute sehr gut. Ein Radweg in der Ruhezone würde unvermeidlich aber auch eine viel größere Zahl an Spaziergängern anziehen. Es steht also zu befürchten, dass die Probleme des nördlichen Teiles auch in den Süden transferiert werden (Menschen zertrampeln den Boden, breiten ihre Picknick-Decken auf dem kleinen Knabenkraut, einer sehr fragilen Orchidee, aus oder verscheuchen Wiedehopf und Eule). Die Idee mit einem Zaun entlang des Radweges ist nicht realistisch, denn das Weidevieh muss bei der extensiven Weideform frei herumgehen können.

Gemäß Vorschlag des Dachverbandes und der Umweltgruppe Montan sollte der Radweg außerhalb des Biotopes geführt werden. Kleine Pfaden ins Biotop sollen den Zutritt ermöglichen, aber nicht Massen hineinschleusen.

CHRONOLOGIE

1977 - Dekret des Landeshauptmannes 18.4.1977, Nr. 24 (Ausweisung des Biotopes „Castelfeder“ in der Gemeinde Montan)

1991 - Dekret des Landeshauptmanns 26.7.1991, Nr. 261/V81 (Gemeinde Montan: Genehmigung zur Abänderung und Erweiterung der Unterschutzstellung des Biotopes „Castelfeder“)

Innerhalb des Biotopes sind insbesondere verboten:

- das Errichten von Bauten und Anlagen jeglicher Art [...]

- das Reiten [...]

- der Verkehr mit jeglichen Fahrzeugen einschließlich Fahrrädern, ausgenommen für die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

2000 - Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Mai 2000, Nr. 408/28.1 (Genehmigung des überarbeiteten Landschaftsplanes der Gemeinde Montan)

Innerhalb des Biotopes ist insbesondere verboten:

- das Errichten von Bauten und Anlagen jeglicher Art [...]

- das Reiten außerhalb der Fahrwege [...]

- der Verkehr mit jeglichen Fahrzeugen einschließlich Fahrrädern, ausgenommen für die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

2001 - 5. Oktober 2001 – Umweltkommission Auer: Die Trasse des geplanten Radweges sollte unbedingt außerhalb des Biotopes verlaufen

2002 - 2. Dezember 2002 Beschluss der Landesregierung Nr. 4515 bezüglich Änderung der Bauleitpläne von Auer, Montan und Truden bezüglich überörtliches Radwegnetz (Ex-Fleimstalbahn)

2003 - 26. März 2003 – I. Landschaftsschutzkommission genehmigt „die Errichtung und Instandhaltung eines nicht asphaltierten Radweges auf der im Landschaftsplan eingetragenen Trasse, die ausschließlich Radfahrern und Fußgängern vorbehalten ist“

16. April 2003 – Dachverband und Umweltgruppe Montan weisen die Südtiroler Landesregierung und die Gemeinde Montan darauf hin, dass bei obgenanntem Beschluss der Landesregierung die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete nicht eingehalten wurden. (Zuerst muss der Schutzstatus geändert werden, dann erst kann eine Bauleitplanänderung erfolgen.) Die beiden Organisationen schlagen ein Variante-Projekt für eine Trassenführung vor, die das Biotop nicht berühren würde.

2004 - 9. Februar 2004: In einem Schreiben teilt Landesrat Laimer mit, dass „die aufgelassene Bahntrasse sehr wohl als Weg eingestuft wird und dass folglich darüber hinaus bis zur Realisierung des Fahrradweges dieser Abschnitt von den Reitern genutzt werden kann“.

- Montag, 29. März 2004: Die Südtiroler Landesregierung wird über den Schutzstatus des Biotops Castelfeder befinden. Der Beschluss sieht vor, dass im Biotop ein Radweg gebaut werden darf.

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