Mittwoch, 19. Dezember 2001 13:19

„Blinde Passagiere“

 Blinde Passagiere/Finanzierung - Heute und morgen behandelt der Landtag das Finanzgesetz 2002 mit seinen berüchtigten „Blinden Passagieren“. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz stellt außer den schon bekannten Bergzoo- und Antholzartikel die Maßnahmen für die Flughafenfinanzierung und die Aufweichung des UVP-Gesetzes an den Pranger.
Hochheilig haben die Landespolitiker vor dem Bau des Flughafens in Bozen versprochen, keine Steuergelder in den Flugbetrieb fließen zu lassen. Bisher finanzierte das Land das Defizit des Flughafens sowohl über verschiedene Beteiligungen als auch über den Ankauf einer fixen Anzahl von Tickets. Im Finanzgesetz 2002 werden weitere Gelder dafür vorgesehen. Diese Zusatzfinanzierung für den Bozner Flugbetrieb ist ein Schlag ins Gesicht für 35.000 Südtiroler Bürger, die gegen den Flughafen in Bozen unterschrieben haben, zumal davon hauptsächlich die Politiker selber und einige wenige Geschäftsleute, die regelmäßig in Rom zu tun haben, profitieren.


Mit großer Sorge betrachtet der Dachverband für Natur- und Umweltschutz die Entwicklung des Raumordnungsgesetzes, in dem auch Urbanistikexperten nur noch die Sammlung von Einzelfallregelungen sehen und das bei findiger Auslegung mehr zulässt als verbietet. Der Druck des Baugewerbes auf das landwirtschaftliche Grün und die Bannzonen sind nur zwei der beunruhigenden Konsequenzen. Perfekte Beispiele für die angeführten Einzelfallregelungen bilden die Artikel, mit denen der Bergzoo in Tisens vorbereitet wird und das illegal errichtete Hotel im Schutzgebiet am Antholzer See saniert werden soll.
Ebenso gravierend für den Umweltschutz in Südtirol ist die Lockerung des UVP-Gesetzes. Dass der UVP-Beirat auch ohne die Umweltschutzvertreter beschlussfähig sein soll, ist für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz  nicht überraschend, aber bezeichnend für den Stellenwert des Umweltschutzes in Südtirol: Wo er lästig ist, wird er einfach ausgeschaltet! Dasselbe lassen die Änderungsvorschläge im UVP-Gesetz vermuten:
Die Anhänge 1 und 2 des UVP-Gesetzes listen die Projekte auf, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und in jedem Fall der UVP unterzogen werden müssen. Der neue Vorschlag im Finanzgesetz sieht vor, dass diese Anhänge mit Durchführungsverordnung abgeändert werden können. Die Art der Projekte und die Schwellenwerte können also je nach Bedarf mit Durchführungsverordnung abgeändert und damit leichter der UVP entzogen werden.
Möglichst der UVP entziehen will man auch Änderungen und Erweiterungen von Projekten, wie z. B. Skipisten, Aufstiegsanlagen, Golfplätze. Bisher musste das UVP-Verfahren angewandt werden, wenn die Änderungen oder die Summe der Änderungen in den letzten fünf Jahren mehr als 30 Prozent betragen haben. Projekte in Schutzgebieten sind UVP-pflichtig, wenn eine Änderung 20 Prozent des Schwellenwertes übersteigt. Neu wäre, dass Erweiterungen oder die Summe der Erweiterungen mehr als 50 Prozent oder die Erweiterung der Projekte, die in Schutzgebieten gelegen sind, mehr als 30 Prozent betragen muss, damit ein UVP-Verfahren durchgeführt wird.

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