Nachdem der rechtliche Verbindlichkeitsgrad der von der Landesregierung vorgetragenen Verbesserungs- und Änderungsvorschläge nicht klar ist und erst ein definitives und international abgesichertes und mit entsprechenden verkehrspolitischen Maßnahmen flankiertes Projekt eine Bewertung im Sinne der Reduzierung der Schadstoff- und Lärmbelastung an den Transitrouten zulässt, ist eine Eintragung der Trassen verfrüht und nicht sinnvoll.
Das zur Zeit vorliegende Vorprojekt bietet sogar bei einer – zur Zeit rein hypothetischen – Einhaltung der von der Landesregierung beschlossenen Auflagen keine Gewähr für eine Verbesserung der Schadstoff- und Lämbelastungen an den Transitrouten, weil wichtige Forderungen, die von Seiten der Umweltverbände und Bürgerinitiativen im Laufe des UVP-Verfahrens eingebracht wurden, nicht genügend behandelt und klar definiert wurden.
Im Wesentlichen geht es dabei um die folgenden Punkte:
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internationale Absicherung für die erfolgreiche Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene (s. Anlage UVP-Beirat Nr. 11 u. 12/2003 Punkt 6.);
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Verlagerung des gesamten Güterverkehrs von der bestehenden Trasse auf die neue Trasse (s. Gutachten UVP-Beirat Nr. 11 u. 12/2003 „Lärm“);
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Modernisierung der bestehenden Trasse (s. Gutachten UVP-Beirat Nr. 11 u. 12/2003 „umweltpolitische Vorgaben“);
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Maßnahmen zur Verbesserung der gegenwärtigen Verkehrssituation (s. Gutachten UVP-Beirat Nr. 11 u. 12/2003 „umweltpolitische Vorgaben“);
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Die fehlenden Zulaufstrecken von Waidbruck bis von Blumau und Branzoll bis Salurn müssen gleichzeitig gebaut werden (s. Anlage UVP-Beirat Nr. 11 u. 12/2003 Punkt 13.).
Mit der Eintragung in die Bauleitpläne sollen unumkehrbare Fakten geschaffen werden, um eine weitere Diskussion um Verbesserungen und offenkundige Fehlentwicklungen abzuwürgen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung dieses unakzeptable Projekt mit derart großer Vehemenz durchzieht. Die Nachteile liegen auf der Hand und nun sollen die Bürgermeister mit der Eintragung in die Bauleitpläne Verantwortung für ein Projekt übernehmen, das nur Unheil und Schaden über ihre Gemeinden bringen wird.
Die Landesregierung kann die Trassen von Amts wegen in die Bauleitpläne eintragen. Sie soll dies tun und damit die alleinige Verantwortung für ein absehbares verkehrspolitisches Schlamassel übernehmen.