Freitag, 29. Juni 2018 11:26

BBT: Kritik des Rechnungshofes bestätigt Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen auf der A22

EU-Rechnungshof/BBT - Es war eine Kritik mit Ansage. Bereits im heurigen Frühjahr wurde vom EU-Rechnungshof ein neuer Bericht zum Brennerbasistunnel (BBT) für Juni in Aussicht gestellt. Dieser fällt, wenig überraschend, in vielen Bereichen sehr negativ aus. Neben der Kritik am Bauvorhaben selbst kann dieser Bericht aber auch als weitere Aufforderung gelesen werden, endlich auf der A22 in Sachen Transitbelastung direkt und konkret tätig zu werden.

Oskar Herics, österreichischer Vertreter im Europäischen Rechnungshof, hat bereits des Öfteren den BBT kritisiert. Vor allem an drei Punkten lässt sich die Kritik festmachen: Die langen Realisierungszeiten, die sich seit Planungsbeginn kontinuierlich nach hinten verschieben, die in dieser Zeit steigenden Kosten des Jahrhundertbauwerks sowie die immer noch fehlende Anbindung des BBT im Norden und Süden mit geeigneten Zulaufstrecken.

Der Europäische Rechnungshof geht mittlerweile davon aus, dass der BBT sein Potential nicht vor 2040 entfalten könnte, weil eben nur am Tunnel selbst und nicht auch an den Zulaufstrecken gebaut würde. Bei den nördlichen Zuläufen in Bayern besteht daran kein Interesse, im Süden wären große Teile der Zulaufstrecken in Tunnelbauweise auszuführen. Die dafür nötigen erheblichen Mittel hätte Italien alleine zu stemmen, was bei der derzeitigen Haushaltslage Italiens ein mehr als fragwürdiges Unterfangen darstellt.


Dabei hätte der BBT ursprünglich bereits 2016 in Betrieb gehen sollen. Mit diesem Datum hat man auch immer wieder vor Ort für das Bauvorhaben geworben und damit der betroffenen Bevölkerung entlang der heutigen Brennerachse eine entscheidende Entlastung von Emissionen und Lärm in Aussicht gestellt. Der Tunnel selbst wird noch mindestens zehn Jahre auf sich warten lassen, wobei er auch dann nicht die versprochenen entlastenden Effekte entfalten können wird. Hierzu fehlen schlicht die Zulaufstrecken wie auch verbindliche, gesetzliche Verlagerungsgarantien, die der im Juni stattgefundene Verkehrsgipfel von Bozen nicht gebracht hat.


Daher ist es umso dringender, endlich konkrete und griffige Sofortmaßnahmen auf der A22 umzusetzen. Dies fordern nicht nur wir vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz, sondern mittlerweile auch das Verwaltungsgericht Latium in einem Urteil. Passiert ist bis dato – abgesehen von politischen Absichtsbekundungen – sehr wenig Konkretes.

Steckt die Politik nach wie vor den Kopf in den Sand und weigert sich weiterhin proaktiv Lösungen umzusetzen, werden wir auf juristischem Wege die Umsetzung des Urteils einklagen, mit allen Folgen, für die dann auch die bisher untätige Politik die Verantwortung zu tragen haben wird.

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