Freitag, 12. April 2013 10:41

Offener Brief - Bau des Almweges zur Antersasc-Alm

Das Erschließungsprojekt "Wald- und Almerschließungsweg zur Antersasc-Alm" kann von der Landesregierung nur abgelehnt werden.
Sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung,

der Dachverband für Natur- und Umweltschutz wendet sich nochmals in der Angelegenheit des Erschließungsprojektes Antersasc-Alm in dem unter dreifachem Schutz (Naturpark, Natura2000-Gebiet und Teil des UNESCO-Weltnaturerbes) stehenden Gebiet an Sie und möchte Sie an die zahlreichen, allesamt negativen Gutachten im Verlaufe des Genehmigungsverfahrens für das Almwegeprojekt erinnern.


Darunter zwei negative Gutachten durch die II. Landschaftsschutzkommission, zwei Natura-2000-Gutachten, in denen die Problematiken in Bezug auf die Almerschließung dargelegt wurden, zwei negative Fach-Gutachten durch einen externen Experten im Bereich Landschaftsschutz und Forstwesen, eine Fachexpertise durch Univ. Prof. Maurizio Ramanzin von der Universität Padua.
Allesamt bewerten den Bau der geplanten Zufahrt als ökologisch inakzeptabel bzw. nicht erforderlich. Univ. Prof. Ramanzin kommt zum Schluss, dass sich die Alm aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Beweidung mit Rindern, sondern nur als Schafweide eignet. Damit fehlt das Hauptargument für die Wegerschließung! Der externe Sachverständige im Bereich Landschaftsschutz und Forstwesen lehnt die Erschließung mittels eines Weges ab und verweist auf die bestehenden Alternativmöglichkeiten. Zudem hat auch das Verwaltungsgericht Bozen aufgrund der im Verfahren vorgebrachten Gründe die Errichtung der Almstraße bereits als unzulässig erklärt und damit den Umweltschutzverbänden und der breiten Bevölkerung, die die Almerschließung nach wie vor ablehnt, Recht zugesprochen.
 
Aufgrund all der oben vorgebrachten negativen Begründungen schlägt das Assessorat von LR Elmar Pichler Rolle der Landesregierung die Ablehnung des Rekurses des Antragstellers vor. Eine Beschlussfassung der Landesregierung in der kommenden Sitzung im Sinne einer vollständigen oder teilweisen Annahme des Erschließungsprojektes (z.B. durch Reduzierung der Weglänge oder Wegbreite oder Auferlegung irgendwelcher Auflagen für die Realisierung des Weges) wäre daher nicht nur für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz eine böse Überraschung, es würde auch eine juristische Reaktion provozieren.
Von Seiten der Vertreter des Umweltschutzes wurde in der Folge des ersten Gerichtsverfahrens ein weitreichender Kompromiss akzeptiert, was das bereits errichtete untere Teilstück des Weges anbelangt. Weitere Kompromisse, wie die Ausweisung des neuen Wegstückes am Papier als Traktorweg oder Ähnliches, können von unserer Seite nicht eingegangen werden.
Abschließend möchte der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, auch im Sinne des Entscheidungsgrundsatzes des übergeordneten öffentlichen Interesses, nochmals die Frage in den Raum stellen: Wem würde diese Straße wirklich nützen?
Auf Ihre objektive Entscheidung vertrauend, verbleibe ich mit den besten Grüßen

Dr. Klauspeter Dissinger
Vorsitzender des Dachverbandes
für Natur- und Umweltschutz

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