Freitag, 21. März 2003 14:46

Bannzonen in Kaltern

Aufweichung ist Präzendenzfall - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz stellt klar, dass in den Bannzonen am Kalterer See für Beherbergungsbetriebe bisher absolutes Bauverbot bestand. Eine Aufweichung des Bauverbotes in Kaltern lässt einen Präzendenzfall für die Bannzonen in den anderen Gemeinden Südtirols befürchten.

Im Dezember 2001 beschloss der Kalterer Gemeinderat eine Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Landschaftsplan. Die Regelung für die Beherbergungsbetriebe in den Bannzonen der Gemeinde Kaltern sollten an die Bestimmungen des geltenden Raumordnungsgesetzes angepasst werden, d. h. diese sollten auch erweitern dürfen, was bisher nicht erlaubt ist. Die zuständige I. Landschaftsschutzkommission schlug einen Kompromiss vor:

Die Erweiterung von Beherbergungs-, Speise- und Gastbetrieben sollte nur 20% des oberirdischen Bauvolumens betragen und nur qualitativ sein. Trotzdem beschloss der Kalterer Gemeinderat im Februar 2003, dass die Beherbergungsbetriebe um 40% und bis zu einer Obergrenze von 600 m³ erweitern dürfen. Demnach kämen am Kalterer See ca. 10 Betriebe in den Genuss einer möglichen Erweiterung, was 5000-6000 m³ neuem Bauvolumen entsprechen würde. Von der Einhaltung der Obergrenze wäre nur ein Betrieb betroffen.

Festgehalten werden muss noch, dass die Betriebe, die in der Badezone am Kalterer See liegen, vom Bauverbot nicht betroffen sind.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gibt zu bedenken, dass mit der Aufweichung des Bauverbotes am Kalterer See andere Gemeinden in Südtirol dasselbe fordern könnten und damit die Bannzonen ihren Zweck verlieren würden. Außerdem widerspricht die Aufweichung den Schutzzielen des Landschaftsplanes.

Der Dachverband fordert die Landesregierung deshalb noch einmal auf, den Landschaftsplan der Gemeinden Kaltern und Pfatten nicht abzuändern.

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