Laut den Gemeinden Kaltern und Pfatten sollen in Zukunft in den Bannzonen quantitative Vergrößerungen von Beherbergungs-, Speise- und Schankbetrieben im Ausmaß bis zu 40% möglich sein. Das würde eine zusätzlichen Kubatur von fünf bis sechstausend Kubikmeter um den Kalterer See bedeuten. Die erste Landschaftsschutzkommission hat sich im vergangenen Dezember mit den Anträgen der Gemeinden befasst und einen Kompromiss vorgeschlagen. Danach soll eine qualitative Erweiterung von bis zu 20% möglich sein.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz befürchtet, dass die Landesregierung dem Druck der Gemeinden nachgeben und die Bannzonen aufweichen könnte. Die vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeiten sind aber weder mit dem Landschaftsplan noch mit den Bannzonen vereinbar. Diese Instrumente würden den ihnen zugewiesenen Zweck verlieren und Verbauungen mit schwerwiegenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind zu befürchten. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert die Landesregierung auf, die Landschaftspläne von Kaltern und Pfatten nicht abzuändern und diesbezüglich auch den Kompromissvorschlag der ersten Landschaftsschutzkommission zu überdenken.