Am heutigen Dienstag wurde vor dem Verwaltungsgericht Bozen über den Antrag des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, bis zu einer Behandlung des Rekurses alle Arbeiten zum Ausbau des Bozner Flugplatzes einzustellen, verhandelt.
Die Gegenseite hat dabei Schriftsätze und Dokumente hinterlegt, aus denen hervorgeht, dass unter anderem auch aufgrund der ungeklärten Sachlage bezüglich des Eigentumsübergangs der neu erworbenen Grundstücke vom Land bzw. von landeseigenen Gesellschaften auf den Staat ein unmittelbarer Baubeginn nicht bevorsteht. Aus diesen Gründen seien bis dato noch keine Ausschreibungen zu den Bauarbeiten erfolgt.
Daraufhin hat das Verwaltungsgericht den Aussetzungsantrag des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz nicht behandelt und darauf plädiert, die Hauptverhandlung in der Streitsache so früh wie möglich festzusetzen. Diese wurde vom Gericht schließlich auf den 20. November 2013 angesetzt.
Unbeschadet dessen wird der Dachverband für Natur- und Umweltschutz die weitere Entwicklung und alle Vorgänge am Bozner Flugplatz mit Argusaugen betrachten. Sollte es wider Erwarten doch zu einem überraschenden Baubeginn kommen, werden wir selbstverständlich den gestern nicht behandelten Aussetzungsantrag umgehend wieder einbringen.
Damit obliegt eine Entscheidung über den Ausbau des Bozner Flugplatzes nicht mehr ausschließlich der aktuellen Landesregierung, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch die Tatsache, dass der Termin der Hauptverhandlung auf die Zeit nach den Landtagswahlen festgesetzt wurde, gibt Grund zur Hoffnung, dass die neugewählten politischen Volksvertreter in Sachen Flugplatz Bozen endlich zur Vernunft kommen und dem Willen der Bevölkerung nachkommen, die ständige Subventionierung dieser maroden Struktur mit Steuergeldern einzustellen.
Ausbau Flugplatz: Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht
Ausbau Flugplatz/Verwaltungsgericht - Bei der heutigen ersten Verhandlung zur Aussetzung der Arbeiten hat die Gegenseite erklärt, dass ein unmittelbarer Baubeginn zur Verlängerung der Piste nicht bevorsteht. Das Gericht hat daher den Aussetzungsantrag des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz nicht behandelt und die Hauptverhandlung auf den 20. November anberaumt. Sollte in der Zwischenzeit wider Erwarten doch mit dem Ausbau begonnen werden, werden wir die Aussetzung im Dringlichkeitswege jederzeit einfordern. Somit ist der Ausbau nunmehr keine rein politische, sondern eine juristische Frage geworden.