So finden sich in diesem Gebiet auch Natura-2000-Habitate, welche definitionsgemäß von übergeordnetem gemeinschaftlichem europäischem Interesse sind. Zudem handelt es sich bei Antersasc um einen Teil des UNESCO-Weltnaturerbes Dolomiten, an dem nicht nur Südtirol, sondern vier weitere Provinzen Anteil, sowie Rechte und Pflichten zum Erhalt sowie zur positiven Entwicklung dieses Prädikates tragen.
Daher erachtet es der Dachverband für Natur- und Umweltschutz für grundlegend, alle vom Projekt und seinen möglichen negativen Auswirkungen Betroffenen über die Entscheidungen und Vorgänge in Kenntnis zu setzen. Das Schreiben an den Präsidenten sowie den Generalsekretär der nationalen italienischen Kommission der UNESCO, zur Kenntnis auch an das römische Umweltministerium, die beiden Regionen Friaul-Julisch-Venezien und Veneto sowie den Provinzen Trient, Belluno, Pordenone und Udine, wurde übermittelt. In Erwartung einer Antwort behält sich der Dachverband für Natur- und Umweltschutz inzwischen auch weitere Schritte vor.
Antersasc/Tragweite der unglücklichen Entscheidungen erkennen
Unesco/Antersasc - Wegebau in Antersasc - Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hat die nationale UNESCO-Kommission in Rom, das römische Umweltministerium sowie die beiden betroffenen Regionen bzw. vier Provinzen schriftlich über die Erschließung des Tales in Antersasc in Kenntnis gesetzt. Die Tragweite der Genehmigung zum Wegebau reicht nämlich weit über die lokale Verantwortung hinaus.
Die Südtiroler Landesregierung hat mit ihrem Beschluss zur Annahme des Rekurses und der Genehmigung des Wegebaues im Antersasc-Tal über die vom externen Techniker vorgeschlagenen Kompromiss-Lösungen hinaus auch die Verantwortung für alle damit zusammenhängenden Folgen übernommen, welche weit über einen äußerst fragwürdigen Eingriff im öffentlichen Interesse in einem Südtiroler Naturpark reicht.