Am heutigen Donnerstag wurde das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts zum Projekt der Straßenerschließung der Antersasc-Alm zugestellt. Und abermals hat das Gericht dem Projekt eine klare Abfuhr erteilt, indem es die Aufhebung aller angefochtenen Maßnahmen angeordnet hat. In erster Linie betrifft dies den positiven Beschluss der alten Landesregierung, welche das Projekt trotz wiederholt negativer interner und externer Fachgutachten durchgewunken hatte. Dies war auch Hauptkritikpunkt des Richterkollegiums, für die dieser Sachverhalt bereits ausreichend war, um ein eindeutiges Urteil fällen zu können: „Die Behandlung der übrigen Anfechtungsgründe erübrigt sich.“ Darüber hinaus würdigt das Verwaltungsgericht auch die besondere Bedeutung der Antersasc-Alm, da sie einem dreifachen Schutz unterliegt, der vom Naturpark, dem Natura-2000-Gebiet und dem UNESCO-Weltnaturerbe.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz nimmt dieses Urteil mit großer Genugtuung zur Kenntnis, denn erstens bestätigt es die Bemühungen und das Urteil aus dem ersten Rekurs, zweitens stärkt es klar die Experten des Landes und die von ihnen verfassten Gutachten und drittens beinhaltet dieses Urteil eine klare Botschaft in Richtung Erschließungen der letzten in unserem Land verbliebenen, noch nicht erschlossenen Almen.
Antersasc: Zum zweiten Mal gerichtlich eindeutig abgelehnt!
Antersasc/Urteil - Im heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen wird die Straße auf die Antersasc-Alm bereits zum zweiten Mal vor Gericht abgelehnt – und dies in klarer und eindeutiger Art und Weise. Die alte Landesregierung hatte trotz wiederholt negativer Gutachten einen positiven Beschluss gefasst, der nun vom Gericht gekippt wurde. Diese nur schlecht begründete Abweichung von den Fachgutachten ist auch die prioritäre Begründung des Urteils. Der Dachverband hofft, dass dieses neuerliche Urteil seine Wirkung auf den Erschließungdruck hinsichtlich der letzten unerschlossenen Almen nicht verfehlt.