Dienstag, 28. Januar 2014 12:00

Alpentransitbörse ist rechtlich machbar

CIPRA International/CIPRA Südtirol - Der Einführung einer Alpentransitbörse (ATB) steht rechtlich nichts entgegen – vorausgesetzt die Alpenstaaten haben den politischen Willen dazu. Zu diesem Schluss kommt jetzt eine Studie im Auftrag der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino.


«Der Einführung einer Alpentransitbörse stehen keine unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegen.» Zu diesem Schluss kommt Astrid Epiney, Direktorin des Europainstituts der Universität Fribourg, in ihrer Studie «Zur Vereinbarkeit der Einführung einer Alpentransitbörse mit den Vorgaben des EU-Rechts» im Auftrag der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. « Will man eine effektive Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene und damit eine effektive Verringerung der Umweltbelastungen in den betroffenen Regionen, so dürfte es wohl kaum Alternativen geben, die ähnlich wirksam wären wie eine Alpentransitbörse», so Epiney in ihrer Schlussbemerkung. Voraussetzung für die Einführung dieses effizienten Instruments sei der politische Wille der Alpenstaaten. Rechtlich angepasst werden müsste lediglich das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, das die verkehrspolitischen Beziehungen zwischen Bern und Brüssel regelt. Eine Überarbeitung dieses Abkommens ist bereits für die nächsten Jahre geplant.

Infrastruktur für Verkehrsverlagerung nicht ausreichend - «Eins ist klar: Ohne Alpentransitbörse gibt es keine Verlagerung», sagt Fabio Pedrina, Präsident der Alpen-Initiative. Auch eine 2012 veröffentlichte Studie des Schweizer Bundesamtes für Verkehr zur Verlagerungswirkung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) hat belegt, dass die Basistunnel allein nur wenige Lastwagen weg von der Strasse bringen. Selbst heute sind der Gotthard- und der Lötschbergtunnel nur zu rund 60 Prozent ausgelastet. Das Transitproblem wird alpenweit durch neue Infrastruktur nicht gelöst. «Die Regionen in und um die Alpen müssen sich daher ihrer Potentiale und ihrer begrenzten Kapazitäten in punkto Verkehr bewusst werden, Visionen entwickeln und konkrete Qualitätskriterien sowie Reduktionsziele festlegen», so Claire Simon, Geschäftsführerin der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA.

Internationale Allianz für die Alpentransitbörse - Die Alpentransitbörse findet neben Alpen-Initiative und CIPRA auch politische und regionale Unterstützung: Die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino fordert schon seit mehreren Jahren die Einführung einer ATB. Der Dreierlandtag der Region hatte u. a. 2011 einen entsprechenden Begehrensantrag an die italienische Regierung gestellt. Auch andere Transitregionen in den Alpen haben gemeinsam im Mai 2012 im Rahmen des europäischen iMonitraf-Projekts die Einführung eines Lenkungsinstruments gefordert. «Es ist jetzt an den Regierungen der Alpenländer den Forderungen der Alpenregionen nachzukommen und den politischen Willen der Bevölkerung zu respektieren», so führt auch Georg Willi, Verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im österreichischen Parlament, an.

So funktioniert die Alpentransitbörse - Die Alpentransitbörse (ATB) ist ein Lenkungsinstrument für den Schwerverkehr. Die Alpenstaaten würden die Anzahl der Lastwagenfahrten durch die Alpen beschränken und hierfür eine entsprechende Anzahl an Transitrechten ausgeben. Diese könnten dann zwischen Transportunternehmen auf einem Markt gehandelt werden. Die übrigen Güter würden dann mit der Bahn transportiert werden.

Diverse Studien, u. a. jene der Fribourger Universität im Auftrag der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, belegen die rechtliche Machbarkeit und die positiven Effekte für die Verlagerung der Güter auf die Schiene.

- Studie «Zur Vereinbarkeit der Einführung einer Alpentransitbörse mit den Vorgaben des EU-Rechts» von Prof. Dr. Astrid Epiney, Universität Fribourg. Im Auftrag der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino: http://www.unifr.ch/euroinstitut/assets/files/pdf/cahiers_fribourgeois/Cahier_15.pdf
- Studie «Auswirkungen der Fertigstellung der NEAT auf die Erreichung des Verlagerungsziels im Güterverkehr»:http://www.bav.admin.ch/dokumentation/publikationen/00568/00571/04259/

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