Das Bozner Verwaltungsgericht veröffentlichte am gestrigen Donnerstag das Urteil zum Projekt der Straßenerschließung der beiden Almen Eppach und Tristen, gegen die der Dachverband für Natur- und Umweltschutz geklagt hatte. Gegenstand des Rekurses war einmal mehr ein Beschluss der alten Landesregierung, die sich über alle negativen internen und externen Fachgutachten hinweggesetzt und das Projekt trotzdem und mit schwachen Begründungen durchgewunken hat.
Das Verwaltungsgericht Bozen hat dem Rekurs nun in allen Punkten Recht gegeben und verweist im Urteil klar auf den Begründungsmangel der Landesregierung. Explizit wird moniert, dass sich die Landesregierung nicht einmal an das externe Gutachten gehalten hat, das sie selbst in Auftrag gegeben hat. Zudem kritisiert das Gericht, dass im Beschluss der Landesregierung nirgends das übergeordnete öffentliche Interesse belegt wird, mit dem aus zwingenden Gründen trotzdem von den Gutachten abgewichen werden könne. Die Landesregierung hielt dies wohl nicht für nötig. Auch der Widerspruch des Projektes zum geltenden Managementplan des Naturparks, in dem die beiden Almen liegen, wird vom Verwaltungsgericht im Urteil gewürdigt.
Zusammen mit dem auch gestern veröffentlichten Urteil zu Antersasc dürften nun weitere Erschließungen von Almen, die von den Fachleuten als kritisch und negativ angesehen werden, ein für alle Mal vom Tisch sein. Darüber hinaus gilt der Verweis des Gerichtes auf den hohen Stellenwert der Gutachten von Experten und Fachkommissionen natürlich nicht nur für Almerschließungen, sondern ganz allgemein für kritische Projekte, wie etwa Skipisten, die Verlängerung des Flugplatzes usw. Obwohl der nun aufgehobene Beschluss noch von der alten Landesregierung in ihrer allerletzten Sitzung gefasst wurde, gilt diese Botschaft selbstverständlich auch für die neue Landesregierung.
Almerschließungen: Verwaltungsgericht entscheidet konsequent
Eppach- und Tristenalm/Urteil - Am gestrigen Donnerstag entschied das Verwaltungsgerichts Bozen auch den Rekurs um die Erschließungsstraße zu den Almen Eppach und Tristen im Naturpark Rieserferner-Ahrn. Wie erwartet wurde auch dieser Beschluss der alten Landesregierung vom Gericht kassiert, da er ebenso wie bereits in Sachen Antersasc entgegen aller negativen internen und externen Fachgutachten gefällt wurde. Zudem wurde im Urteil der Widerspruch der Erschließung mit dem Managementplan des Naturparks angeprangert, ebenso wie das nicht belegte übergeordnete öffentliche Interesse. Mit diesen beiden Urteilen dürften auch weitere Erschließungspläne für die letzten Almen in besonders wertvollen und geschützten Gebieten vom Tisch sein.