Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz als repräsentativster Naturschutzverband Südtirols ist eine auf dem Privatrecht basierende und eingetragene Interessenvertretung für die in seiner Satzung festgelegten Ziele. Er ist demnach wie andere Landesverbände, etwa jene der Wirtschaft, organisiert. Seine Funktion und Zielsetzung legitimieren den Dachverband zweifelsfrei, in der Sache Skigebietsverbindung Helm-Rotwand eindeutig und klar Position zu beziehen und seine Tätigkeit danach auszurichten.
Die Landesregierungsbeschlüsse zu dem von der Sextner Dolomiten AG vorgelegten ersten Projekt zur Verbindung der Skigebiete Helm-Rotwand mittels neuer Pisten wurden vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz im Jahr 2010 vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Das Verwaltungsgericht bestellte die externe und neutrale Gerichtsgutachterin Frau Prof. Ulrike Pröbstl, welche dem Projekt gravierende Umweltauswirkungen auf das bis dato skitechnisch unberührte Gebiet bescheinigte. Die Gegenseite (also die Projektwerber) haben mit einer Reihe von Anträgen zur Vertagung bisher ein Urteil in diesem ersten, immer noch laufenden Gerichtsverfahren erwirkt. Der Dachverband ist hingegen an einem raschen Verfahrensabschluss interessiert, der wesentlich zu der von der Gegenseite plötzlich geforderten Rechtssicherheit beitragen würde.
Noch während des laufenden ersten Verfahrens wurde ein zweites Projekt vorgelegt, welches im wesentlichen die Charakteristiken einer Verbindung der Skigebiete Helm-Rotwand mittels neuer Pisten aus dem ersten Projekt übernimmt. Pisten- und Trassenführung bleiben weitgehend identisch. Für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz sind die Unterschiede zum ersten Projekt zu geringfügig, um die befürchteten negativen Umweltauswirkungen zu verhindern. Daher legte der Dachverband gegen die verschiedenen Verwaltungsakte im Genehmigungsverfahren im Sommer 2013 erneut Rekurs beim Verwaltungsgericht ein und stellte gleichzeitig den ausreichend begründeten Antrag auf Aussetzung aller Arbeiten im Dringlichkeitswege, dem das Verwaltungsgericht mittels Präsidialverfügung statt gegeben hat. Dies alles auf der Basis fundamentaler rechtsstaatlicher Grundlagen, welche den Bürgerinnen und Bürgern das Recht einräumen, gegen Verwaltungsakte zu rekurrieren, wenn sie eigene oder allgemeine Interessen verletzt sehen und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen haben. Daher sieht das Gesetz Rekursfristen bei Verwaltungsakten vor, um Bürger und Unternehmen vor behördlicher Willkür zu schützen. Rechtssicherheit entsteht, sobald die Rekursfrist verstrichen ist oder sobald das Gericht über den Rekurs entschieden hat. Daher sind sowohl der eingebrachte Rekurs als auch der verfügte Baustopp absolut legal und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung.
Zusätzlich möchten wir betonen, dass sich der Dachverband in der gesamten Diskussion nie gegen eine direkte Verbindung der beiden Skigebiete ausgesprochen hat, auch um die Umweltbelastung durch die Shuttle-Busse zu verhindern. Dazu braucht es aber die großflächige Erschließung des Stiergartens mit zusätzlichen Aufstiegsanlagen und Pisten nicht. Denn die Zukunft für das wunderbare Sextnertal liegt eindeutig in einem umweltschonenden, nachhaltigen Tourismus.