Nach der Wiedereinführung des sektoralen Fahrverbotes in Nordtirol ist dem Präsidenten der Südtiroler Handelskammer auch die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf der Brennerautobahn ein Dorn im Auge. Notwendig wird diese Maßnahme, da entlang der gesamten Brennerautobahn die durchschnittlichen Stickoxid-Jahresgrenzwerte um gut 50% überschritten werden, an den Messstationen in Klausen und Neumarkt gar um rund das Doppelte. Ab dem 1. Januar 2015 gilt der europäische Grenzwert verbindlich auch in Italien, nachdem hier eine zweijährige Übergangsfrist gegolten hat. Ab kommendem Jahr sind also auch auf und entlang der A22 die 40µg Stickoxide pro m³ einzuhalten.
Das sektorale Fahrverbot in Nordtirol und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h werden zwar den Jahresmittelwert senken, die Grenzwerte werden aber aller Voraussicht nach mit diesen beiden Maßnahmen allein auch noch nicht erreicht. Die von Handelskammer-Präsident Ebner vorgeschlagene flexible Tempoanpassung ist demnach nicht mehr als Augenauswischerei. Solange gut 30% des Schwerverkehrs auf der Brennerautobahn sog. Umwegverkehr ist, werden die Anrainer auch weiterhin gesundheitlich belastet, damit andere Gewinne machen können. Diesen Umweg über den Brenner wählen immerhin rund 600.000 LKWs pro Jahr nur deshalb, weil die Maut und der Diesel auf der Strecke billiger ist als auf anderen alpenquerenden Routen.
Bereits vor der Einführung von verkehrs- und emmissionsmindernden Maßnahmen Lockerungen und Ausnahmen zu verlangen ist blanker Hohn gegenüber den gut 40.000 Südtiroler/innen, die im Stickoxid-Sanierungsgebiet entlang der A22 leben und arbeiten müssen.
Eine Reduktion der Geschwindigkeit von derzeit 110 km/h auf die geplanten 100 km/h zwischen Bozen-Süd und Brenner ergibt eine rechnerische Verlängerung der Fahrzeit von rund viereinhalb Minuten, die Einschränkung von 130 km/h auf 100 km/h zwischen Bozen-Süd und der südlichen Landesgrenze von vier Minuten. Insgesamt achteinhalb Minuten sollte uns die Gesundheit der Autobahn-Anrainer in jedem Fall Wert sein. Zudem trägt diese Maßnahme dazu bei, das Risiko von Strafzahlungen an die Europäische Union aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahren zu verringern. Spätestens wenn die Strafzahlungen fällig werden, dürfte wohl auch die Handelskammer nach der Einführung möglichst wirksamer Maßnahmen schreien.
A22 – Gesundheitsschutz der Anrainer muss Priorität haben!
A22/Tempo 100 - Handelskammer-Präsident Michl Ebner spricht sich dezidiert gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf der Brennerautobahn aus und spricht von flexiblen Geschwindigkeitsanpassungen um die ab kommendem Jahr geltenden Stickoxid-Grenzwerte einhalten zu können. Fakt ist aber, dass auch ein ganzjährig verordnetes Tempo 100 auf der A22 alleine nicht ausreichen wird, um die ab Januar 2015 geltenden Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Vielmehr wird es ein ganzes Bündel an Maßnahmen brauchen, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten. Gelingt dies nicht, wird die europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnen und Strafzahlungen verhängen. Ob dies für die Wirtschaft die sinnvollere Alternative zu 8,5 Minuten Fahrzeitverlängerung auf dem Südtiroler Anteil der Brennerautobahn sind, darf bezweifelt werden.