Landschaftsschutzkommission im Landtag

Landtag | 28.11.2012 | 13:02
Plenarsitzung - Landschaftsschutzkommission

Verkleinerung der II. Landschaftschutzkommission: Antrag der Grünen abgelehnt, Antrag der SVP angenommen.
Die Grünen forderten die Rückkehr zur ursprünglichen Besetzung der II. Landschaftsschutzkommission. Diese sei durch Beschluss der Landesregierung wesentlich geändert worden: Die externen Vertreter von Bauernbund und Naturschutz seien nicht mehr vorgesehen, die Rolle der Abteilung Denkmalschutz wurde geschwächt. Gestärkt worden sei die Rolle der Gemeinden und die der weisungsgebundenen Landesämter. Eine Einschränkung, die nicht nur von Bauern und Naturschützern, sondern auch vom zuständigen Abteilungsdirektor bedauert worden sei, bemerkte Hans Heiss.


Auch eine Reihe von SVP-Abgeordneten (Pichler Rolle, Hochgruber Kuenzer, Stirner Brantsch, Stocker, Unterberger, Noggler, Schuler, Thaler Zelger, Baumgartner und Munter) forderte die Rücknahme dieses Beschlusses der Landesregierung. Elmar Pichler Rolle bezeichnete diesen als vorauseilenden Gehorsam gegenüber einer römischen Sparbestimmung. Die Zusammensetzung bestimmter Kollegialorgane wie der Landschaftsschutzkommission sei mit Landesgesetz geregelt und könne nicht mit Beschluss der Landesregierung geändert werden. Die Landesgesetze, die der Landtag gemacht habe, seien einzuhalten. LR Berger habe darauf hingewiesen, dass es in Zukunft eine ganz neue Form dieser Kollegialorgane geben werde. In diesem Sinne hätten die Unterzeichner ihren Antrag sanfter formuliert: Der Beschluss der Landesregierung solle überdacht werden, wobei der Rat der Gemeinden einzubinden sei.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies darauf hin, dass der Unterschied zwischen beiden Anträgen im beschließenden Teil liege. Die SVP-Abgeordneten forderten nicht die Rücknahme des Beschlusses, sondern nur eine Umformulierung. Sie seien zuerst auf den Zug der Grünen aufgesprungen und würden nun bremsen. Die Änderung der Kommission sei nicht akzeptabel, sie sei ein Racheakt für gewisse Entscheidungen, die der Landesregierung nicht gefallen hätten.
Thomas Egger (Freiheitliche) gab sowohl den Grünen als auch, zum Teil, den SVP-Abgeordneten Recht. Naturschützer und Bauern als Vertreter des Eigentums müssten in einer solchen Kommission vertreten sein. Der SVP-Antrag sei zu allgemein gehalten, jener der Grünen sei klar und daher unterstützenswert.
Jene, die Grund und Boden bearbeiten, sollten der Kommission angehören, meinte auch Maria Hochgruber Kuenzer (SVP). Die Vertreter der Landwirtschaft in der Kommission seien zudem nicht jene gewesen, die alles gebremst hätten. Die Neuordnung der Kommission sei inhaltlich wie demokratisch bedenklich.
Pius Leitner (F) erinnerte an seine Anfrage vom September, in der er dieses Thema aufgegriffen habe, auf die er aber noch keine Antwort bekommen habe. Die Zusammensetzung der Kommission sei mit Landesgesetz bestimmt worden, der Beschluss der Landesregierung widerspreche diesem Gesetz und müsse zurückgezogen werden. Es entstehe sicher ein schlechtes Bild, wenn aus einer Landschaftsschutzkommission die Umweltschützer entfernt würden.
Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) bezeichnete den Antrag der Grünen als schlüssiger. Die SVP würde in den Prämissen ihres Antrags vor Interessenkonflikten warnen, daher sollte sie auch konsequenter sein. Die Missachtung des Landesgesetzes sei eine Frechheit, die man Berger nicht zutrauen würde.
Die Zeiten der geheimen Katakombenausschüsse, von denen nichts nach außen dringe, seien vorbei, meinte Sigmar Stocker (F). Der Beschluss sei eine Beleidigung für die Naturschützer und die Vertreter des Bauernbundes. In einer Kommission solle ruhig gestritten werden, das gehöre zur Demokratie. Durch eine Besetzung ausschließlich mit Landesbeamten werde dies unterbunden. SVP-Theiner plädiere immer wieder und immer mehr für Transparenz, das sollte man auch hier berücksichtigen.
Elena Artioli (Lega Nord) kritisierte das Demokratieverständnis der Landesregierung, aber auch, dass die SVP den Grünen-Antrag kopiert und abgemildert hat.
Die Landesregierung, die auch ein Kollegialorgan sei, habe laut geltendem Gesetz (LG 13/97) das Recht, die Zusammensetzung von Kommissionen vorübergehend neu zu regeln, erklärte LR Hans Berger. Es handle sich um eine Übergangsmaßnahme, mit Zusammenlegung der Abteilung Urbanistik und Landschaftsschutz würden auch die beiden Kommissionen zusammengelegt. Berger bezeichnete die Debatte als widersprüchlich, die einen bedauerten das Fehlen der Umweltschützer, die anderen jenes der Bauern. Die Kommission sei ausgewogen besetzt, ihre Arbeitsweise objektiv. Den Beamten könne man nicht die Objektivität absprechen, ihnen sei zu den Kommissionsentscheidungen nie eine Weisung erteilt worden. Zu überdenken sei, welche Projekte der Kommission vorgelegt werden sollten, über kleinere Vorhaben könne durchaus die Gemeinde entscheiden. Daher könne er dem Antrag der SVP-Abgeordneten zustimmen, obwohl es nicht stimme, dass die Maßnahme aufgrund römischer Vorgaben erfolgt sei. Sie sei Teil einer umfassenderen Verwaltungsreform.
LR Berger vertröste damit auf die Urbanistikreform, die könne aber noch lange auf sich warten lassen, entgegnete Hans Heiss (Grüne) in seiner Replik. Für eine lange Übergangszeit habe er dann die Kommission so, wie er sie sich wünsche. Die Weisungsgebundenheit der Beamten könne der Landesrat nicht in Abrede stellen, auch wenn durchaus einige Beamte auf ihre Unabhängigkeit pochten. Durch die Absenz von Bauen und Landschaftsschützern werde die Kommission geschwächt.
Sein Antrag sei keine Weichspülung, erklärte Elmar Pichler Rolle (SVP). Der Landesrat habe eine baldige Reform angekündigt, daher habe es keinen Sinn, eine Übergangslösung zu kippen. Der Landtag werde rasch arbeiten, sobald der Landesrat den Reformvorschlag einbringe.
Der Antrag der Grünen wurde mit 14 Ja und 16 Nein abgelehnt.
Der Antrag der SVP wurde mit 23 Ja, 3 Nein bei 6 Enthaltungen genehmigt.

(AM) aus www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=410398