Glysophat-Verbot auf Südtirols öffentlichen Flächen

Plenarsitzung/Landtag - 02.07.2015
Auszug aus http://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=504947
Die 5-Sterne-Bewegung forderte ein Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden auf öffentlichen Flächen. Die Landesregierung solle sich zudem dafür einsetzen, dass Glyphosat nicht an Privatpersonen verkauft werden darf. Das Mittel, das von Monsanto entwickelt und unter dem Markennamen "Roundup" vertrieben wird, sei als Rückstand bereits in der Muttermilch gefunden worden, berichtete Paul Köllensperger. Es werde auch hierzulande etwa an Straßenrändern verwendet.

Brigitte Foppa (Grüne) unterstützte den Antrag. Das Mittel werde auch vom Straßendienst verwendet. In Deutschland wolle man es auch in der Landwirtschaft verbieten.
Das Mittel könne man problemlos auch in größeren Mengen kaufen, berichtete Walter Blaas (F). Er könne sich erinnern, dass es auch bei den Brixner Stadtwerken eingesetzt wurde. Laut jüngsten Berichten scheine es sehr schädlich zu sein. Wahrscheinlich aber müsse man das Verbot aber auf staatlicher oder europäischer Ebene anstreben.
Sven Knoll (STF) unterstützte den Antrag und fragte, ob das Mittel auch in Südtirol so problemlos kaufen könne. Meist mache man Hexenjagd gegen Bauern, aber dieses Mittel scheine ja jeder einsetzen können.
Die Leute würden wirklich meinen, die Bauern würden nur mehr Gift spritzen, bestätigte Sigmar Stocker (F).
Die Untersuchungen zu Glyphosat in Deutschland hätten auch ihn überrascht, erklärte LR Arnold Schuler. Dort werde das Mittel zu 18 Prozent von Privatkunden gekauft. Laut WHO sei Glyphosat möglicherweise krebserregend, das Bundesinstitut für Risikobewertung habe es danach aber für unbedenklich erklärt. Hier werde Panikmache betrieben. Laut international anerkannten Richtwerten sei ein Vorkommen von 0,1 Nanogramm nicht ein ernsthafter Nachweis, die gefundenen Rückstände in der Muttermilch lägen ums Zwanzigfache darunter. Ein Verbot für öffentliche Flächen sei schwer umsetzbar und würde auch Mehrkosten bedeuten. Außerdem gebe es eine Reihe von gefährlicheren Herbiziden, auf die man im Verbotsfalle ausweichen würde. Schuler schlug vor, die Gemeinden dazu zu bewegen, auf Herbizide auf öffentlichen Flächen möglichst ganz zu verzichten. Der Verkauf an Private werde künftig von der EU strenger geregelt.
In Europa gelte immer noch das Vorsorgeprinzip, wandte Paul Köllensperger ein, und das sei anzuwenden, wenn ein anerkanntes Institut Bedenken zu einem Wirkstoff habe. Der Vorschlag Schulers werde wahrscheinlich wenig Wirkung haben. Frankreich überlege ein Verbot des Verkaufs an Private.
Dieter Steger (SVP) bezweifelte, dass das Land ein Verkaufsverbot festlegen könne.
Das Land könne zugelassene Mittel sicher nicht verbieten, bestätigte LR Schuler. Man könne nur einen freiwilligen Verzicht anregen.
Der erste Teil des Antrags (Verbot auf öffentlichen Flächen) wurde mit 17 Ja und 16 Nein angenommen, der zweite Teil (Verkauf an Private) mit 16 Ja und 17 Nein abgelehnt.

 

Im Anhang der Beschlussantrag/mozione Nr. 393/15 "Herbizide auf öffentlichen Flächen/Erbicidi in aree pubbliche"