Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ist sehr klar: Es besagt in Artikel 11, dass «die Vertragsparteien auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr verzichten.» Dennoch werden gerade aus der Region Veneto immer wieder Rufe nach einer neuen Schnellstraße zwischen München und Venedig laut. Dies geschieht, obwohl alle betroffenen Länder (Deutschland, Österreich und Italien) und die Europäische Union das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert haben. Besonders störend ist, dass für diese Bemühungen auch die EU-Gremien der Makroregionalen Strategie der Alpen (EUSALP) verwendet werden, die genauso wie die betroffenen Staaten der Alpenkonvention und ihren Protokollen verpflichtet sind.
Auf Initiative der internationalen Alpenschutzkommission CIPRA hat der Ständige Ausschuss der Alpenkonvention in seiner Sitzung am 13. und 14. Juni 2018 einstimmig beschlossen, sich ganz klar gegen diese neue Alpenautobahn zu positionieren. Der Beschluss im Wortlaut: «Im Hinblick auf jüngste Diskussionen um neue hochrangige Straßenverkehrsprojekte bekräftigen die Vertragsparteien der Alpenkonvention ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu der Konvention und ihren Protokollen, dabei insbesondere dem Verkehrsprotokoll und den in seinen Artikeln enthaltenen Verpflichtungen zur umweltverträglichen Gestaltung des Verkehrs, namentlich zu jenen des Artikels 11.»
Katharina Conradin, Präsidentin von CIPRA International, zeigt sich erfreut über dieses klare Bekenntnis: «Die Alpen leiden schon genug unter dem alpenquerenden Verkehr, dem Lärm, der Luftverschmutzung und letztendlich auch dem Klimawandel. Umso erfreulicher ist dieses klare Bekenntnis der Vertragsparteien gegen den Ausbau des alpenquerenden Straßennetzes.»
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