Dabei sind sowohl landschaftsästhetische Elemente zu berücksichtigen und zu bewerten, welche durch die erhöhte Sichtbarkeit an exponierten Standorten in den Alpen weit schwerer wiegen als etwa in der Ebene, als auch alle Eingriffe und Störungen, welche sich während des Baus, des Betriebs und des zu garantierenden kompletten Rückbaus aller Anlagenteile und weiterer Infrastruktur ergeben. Alle Gebiete, welche diesen Mindestanforderungen nicht entsprechen, sollen verbindlich von einer geplanten Windkraftnutzung ausgeschlossen werden, damit nicht auch in diesem energieproduzierenden Bereich derselbe Wildwuchs entsteht, wie dies etwa bei der Wasserkraft der Fall ist (784 von insgesamt 930 E-Werken erzeugen weniger als 2,7% des gesamten Südtiroler Stroms). Ganz ähnliche Regelungsinstrumente wurden letzthin für (palmölbetriebene) Blockheizkraftwerke sowie für Photovoltaikanlagen enormer Ausdehnung in freier Landeschaft nötig, weil man auch hier unter dem Vorwand der Nutzung erneuerbarer Energieträger vor allem lukrative Interessen verfolgt und dabei naturschutzfachliche Bedürfnisse ignoriert hat.
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger daher auf, bereits im Vorfeld einer deutlich steigenden Nachfrage nach Windkraftnutzung in Südtirol, saubere, sinnvolle, verbindliche und restriktive Steuerungs- und Planungsinstrumente zu implementieren.
Im konkreten Fall des Sattelberges geht es sicherlich um die massiven landschaftlichen Auswirkungen der 22 Windräder enormen Ausmaßes, die von verschiedener Seite sehr gut einsehbar sein und in unmittelbarer Nähe eines Landschaftsschutzgebietes auf Österreichischer Seite errichtet werden. Zudem sind für Transport und die Errichtung der Anlagen Zufahrtswege zu bauen, zu verbreitern und für die Spezialtransporte befahrbar zu machen. Außerdem müssen an den 22 Einzelstandorten für die Errichtung der Masten und Montage der Flügel geeignete Bau- und Rangierflächen geschaffen werden. Und nicht zuletzt ist der Standort am Brenner sicherlich in Hinblick auf die Vogelzugproblematik genauestens zu hinterfragen, da es sich beim Brenner als niedrigster Alpenübergang um ein Vogelzuggebiet von gesamteuropäischem Interesse handelt.
Selbstverständlich gehört die Windkraft auch zu den erneuerbaren Energieträgern und deren Nutzung ergibt unter dem Blick einer lokalen und globalen klimapolitischen Verantwortung durchaus Sinn. Hier gilt es aber, alle Vor- und Nachteile, welche zweifellos auch die Windkraftnutzung in einem sensiblen Berggebiet hat, offen, objektiv und transparent darzulegen und zu diskutieren. Südtirol hat seine Hausaufgaben in Sachen erneuerbare Energieträger durch die enorme Wasserkraftnutzung bereits gemacht. Große Potentiale schlummern auch in unserem Lande noch in der energetischen Sanierung der Gebäude, in einer deutlichen Effizienzsteigerung aller Energieträger sowie in einem sinnvollen Ausbau der energetischen Nutzung heimischer Biomasse. Auch vor diesem Hintergrund sind die Eingriffe und der Nutzen der Windkraftnutzung abzuwägen.
Wenn Windkraft genutzt werden soll, dann verträglich!
Windpark Sattelberg und Naturverträglichkeit - In letzter Zeit werden vermehrt Projekte für einen Ausbau der Windkraftnutzung in Südtirol vorgestellt. Zum einen ist ein Ausbau der "provisorischen" Anlage auf der Malser Haide im Gespräch. Andererseits soll am Sattelberg, einem Grenzkamm am Brenner, ein neuer Windpark mit über 20 Windrädern der Megawatt-Klasse errichtet werden. Eine Nutzung der Windkraft in Südtirol, einem Land, das bereits jetzt über 50% der Stromproduktion exportiert, darf nur bei garantierter Naturverträglichkeit erfolgen.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert daher auch für die Windkraftnutzung in Südtirol ein verbindliches raumplanerisches Instrument, in dem ganz klar jene Zonen ausgewiesen werden, welche nicht nur ökonomisch Sinn machen, sondern in erster Linie unter dem naturschutzfachlichen Aspekt für die Errichtung einer Windkraftanlage geeignet erscheinen.