Raumordnungsgesetz - Der Dachverband fordert die Änderung des Landesraumordnungsgesetzes. Geht es um die knallharte Vertretung von Interessen, misst das Landesraumordnungsgesetz mit zweierlei Maß. So werden „Sachverständige auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs“ aus einem Dreiervorschlag des HGV ernannt (Artikel 130): in der aktuellen Kommission sind dies HGV-Landessekretär Dr. Thomas Gruber und HGV-Direktor Hansjörg Dariz als dessen Stellvertreter. Die Ernennung des „Sachverständigen auf dem Gebiet des Naturschutzes“ macht hingegen der Landesrat selbst (Artikel 2). Den Umweltverbänden wird das Vorschlagsrecht vorenthalten.
Diese Ungleichbehandlung ist nicht akzeptabel. Unabhängig vom konkreten Fall und von konkreten Personen fordern wir, dass ab der nächsten Legislatur die Umweltverbände das Vorschlagsrecht für den Naturschutz-Experten erhalten – so wie es in anderen Kommissionen bereits selbstverständlich ist (Landschaftsschutzkommissionen, UVP-Beirat, Gemeindebaukommissionen).
Der Südtiroler Landtag wird aufgefordert, das Landesraumordnungsgesetz dahingehend zu ändern.