Freitag, 30. Januar 2009 08:45

Und wieder Millionen für ein Fass ohne Boden

Flugplatz Bozen/Subventionspolitik - Und wieder Millionen für ein Fass ohne Boden. Wie lange noch? - Wiederum ist aus der Presse zu erfahren, dass die Landesregierung immer neue Wege findet, um den hoch defizitären Flugplatz Bozen und die flügellahme Air Alps zu stützen. Rund 6,3 Mio. Euro werden für die nächsten beiden Jahre vorsorglich bereitgestellt, wohl wissend, dass bei einer Annahme des Gesetzesvorschlages zur Verminderung des Flugverkehrs durch die Südtiroler Bevölkerung in der heuer abzuhaltenden Volksabstimmung dem Land Südtirol jedwede direkte und/oder indirekte Unterstützung des Flugbetriebes untersagt wird.
Beinahe jedes taktische Mittel scheint den Verantwortlichen recht zu sein, um Flugplatz und Fluglinie vor dem Aus zu bewahren.

Wie bei einer gestern abgehaltenen Pressekonferenz belegt, werden STA und ABD in sog. In-House-Gesellschaften umgewandelt, die - zumindest technisch gesehen - mit einer Landesabteilung gleichzusetzen sind. Zudem wird ein Dienstvertrag mit der ABD abgeschlossen, bei dem noch keine Leistungen definiert, jedoch bereits die Entschädigungen auf den Euro genau festgelegt sind.
Um genau dieses immer neuen Schlupflöcher für versteckte Subventionierungen von Seiten des Landes sowohl an die Flugplatzbetreibergesellschaft, als auch an Fluglinien wie etwa Air Alps ein für alle mal zu unterbinden, wurden bereits im Jahr 2007 über 28.000 beglaubigte Unterschriften von Südtiroler Wahlberechtigen zur Abhaltung einer Volksabstimmung gesammelt. Hinausgezögert durch die Landtagswahlen im Jahre 2008 findet die Volksabstimmung zur Verminderung des Flugverkehrs in Südtirol durch ein Subventionsverbot durch die öffentliche Hand nun heuer statt. Ob vor der Abstimmung durch die Südtiroler BürgerInnen eine solche Subventionierung eines maroden Betriebes in bekannter Hau-Ruck-Manier gerechtfertigt, sinnvoll oder gar mit der aktuellen Sparzielen der Politik aufgrund der Wirtschaftskrise konform sind, darf zumindest bezweifelt werden. Sollte der Gesetzesvorschlag jedoch angenommen werden, könnte es mit dem überaus üppigen jährlichen Geldsegen für diese verlustträchtige Infrastruktur schneller vorbei sein, als einigen Wenigen lieb ist.
Untenstehend der zur Volksabstimmung eingebrachte Gesetzestext:
Landesgesetz zur Verminderung des Flugverkehrs
[Artikel 1]
1. Im Bewusstsein seiner regionalen und globalen Verantwortung sowie seiner besonderen geografischen Lage verzichtet das Land Südtirol darauf, durch eigene Dienststellen oder Einrichtungen, durch wie immer geartete Beteiligungen an Gesellschaften oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts oder durch die Gewährung von Förderungen an solche Gesellschaften oder Einrichtungen zum Bau, zur Instandhaltung oder zum Betrieb wie immer gearteter Anlagen, die der Abwicklung des Flugverkehrs dienen, und zur Durchführung von Dienstleistungen, die mit dem Flugverkehr zusammenhängen, beizutragen.
2. Gesellschaften und Einrichtungen, die zusätzlich zu Geschäften mit der in Absatz 1 bezeichneten Zielsetzung auch Unternehmungen anderer Art betreiben, dürfen Förderungen nur für Tätigkeiten in Anspruch nehmen, die sich nicht auf solche im Zusammenhang mit der Abwicklung des Flugverkehrs beziehen.
3. Bereits bestehende Beteiligungen des Landes Südtirol an Gesellschaften oder sonstigen Einrichtungen, welche Tätigkeiten mit der in Absatz 1 bezeichneten Zielsetzung zum Gegenstand haben, werden innerhalb von drei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgegeben.
[Artikel 2]
1. Die Vorschriften des Artikels 1 beziehen sich nicht auf die Abwicklung des Flugverkehrs für Erfordernisse des Gesundheitswesens, des Zivilschutzes und der öffentlichen Sicherheit.
[Artikel 3]
1. Landesgesetze und Planungsinstrumente, deren Bestimmungen zu den in Artikel 1 vorgegebenen Grundsätzen im Widerspruch stehen, sind zu überarbeiten und innerhalb eines Jahres an diese anzupassen.

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