Montag, 25. September 2006 08:40

Stevia-Klettersteig abzubrechen

Gerichtsurteile auch für die Landesregierung gültig - Am 16. Oktober wird der Stevia-Klettersteig abgebrochen. Nun scheint die "Unendliche Geschichte" des illegal errichteten Klettersteiges ein Ende zu finden. Noch am 18. September hatte die Landesregierung versucht, durch eine augenzwinkernde Interpretation ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu ignorieren und der Gemeinde nahezulegen, nur den Einstieg zurückzubauen und in der Zwischenzeit den illegalen Zustand zu sanieren. Da es sich aber um keinen formellen Beschluss der Landesregierung handelt (ein solcher wäre auch höchst illegal), sondern nur um einen Vermerk im Protokoll, dürfte dies die Abbruchverfügung nicht weiter aufhalten.

Zu hoffen bleibt, dass die einzelnen Landesrätinnen und Landesräte zur Kenntnis nehmen, dass es beim Stevia-Klettersteig ein rechtskräftiges Urteil gibt und dass jeder Versuch der Landesregierung, das Urteil zu unterminieren, höchst problematisch ist. Gerichtsurteile sollten auch von der Landesregierung respektiert werden!

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Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz begrüßt, dass am 16. Oktober der illegal errichtete Stevia-Klettersteig von Amts wegen abgebrochen wird. Jede Einmischung von Seiten der Landesregierung ist unnütz, da es rechtlich keinen Spielraum mehr gibt.

Wie bekannt hob das Verwaltungsgericht Bozen am 26. Mai 2004 (Urteil Nr. 378) jenen Beschluss der Landesregierung auf, mit dem diese den Klettersteig genehmigt hatte (Beschluss LR vom 08.09.2003). Ebenso aufgehoben wurde die entsprechende Baukonzession der Gemeinde Wolkenstein (Baukonzession Nr. 133/3 vom 17.10.2003). Da sowohl Land als auch Gemeinde auf einen Rekurs beim Staatsrat verzichteten, haben sie inzwischen kein Rechtsmittel mehr, um das Urteil anzufechten.

Um dem Urteil Folge zu leisten, forderte der Direktor der Abteilung Natur und Landschaft am 8. November 2005 die Gemeinde Wolkenstein auf, den illegalen Klettersteiges innerhalb von 30 Tagen abzubrechen. Die Abbruchverfügung wurde von der Gemeinde ignoriert.

Wie in solchen Fällen vorgesehen, leitete die zuständige Landesbehörde einen Abbruch von Amts wegen ein: Am 1. September 2006 teilte der Direktor der Abteilung Natur und Landschaft der Gemeinde Wolkenstein mit, dass er die Firma Unirock aus Bozen beauftragt habe, den vollständigen Abbruch des Klettersteiges vorzunehmen. Der Termin für die Abbrucharbeiten wurde der Gemeinde mit Schreiben vom 14. September mitgeteilt: Es ist der 16. Oktober 2006. Ab diesem Tag wird der Klettersteig vollständig abgebaut.

Eine rechtliche Sanierung des illegalen Klettersteiges ist ausgeschlossen. Der Klettersteig widerspricht nämlich nicht nur den geltenden Schutzbestimmungen des Naturparks Puez-Geisler, er befindet sich außerdem in einem Natura-2000-Schutzgebiet. Und da der Klettersteig als unverträglich mit den Schutzzielen dieses Gebietes eingestuft wurde, gibt es nur noch einen Weg, den vollständigen Abbau.

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