Freitag, 08. April 2016 10:16

Luftgüte in Südtirol - So kann es nicht weitergehen!

Verkehr und Gewinn auf der A22 nehmen zu, die Schadstoffbelastung ebenfalls. Dies alles auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung. So kann es nicht weitergehen!

 

Die Realität in Südtirol
Die Landesagentur für Umwelt hat 2010 ein Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung erstellt und prognostiziert, dass im Jahr 2015 die Belastung im Verhältnis zu 2009 um 22% sinken wird, wenn ihr Aktionsplan umgesetzt würde.
Im Gegensatz dazu wurden in dem vom Amt für Luft und Lärm vorgestellten Jahresrückblick der Schadstoffbelastungen erneut Erhöhungen von Stickstoffdioxiden, Feinstäuben und Ozon im Jahr 2015 gegenüber 2014 festgestellt. Zudem wurden auch im vergangenen Jahr die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte an vielen Messstellen immer noch überschritten.

Damit sind die seit spätestens 2015 geltenden EU-Bestimmungen der Luftschadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Die EU hat in einem ersten Schritt gegen Österreich und Italien daher ein sog. PILOT-Verfahren eingeleitet, das einen vorbereitenden Schritt in Richtung Vertragsverletzungsverfahren darstellt.


Gerade entlang der stark befahrenen Verkehrsachsen ist ein kausaler Zusammenhang der Schadstoffbelastung und der schlechten Luftqualität sowie der konstant überschrittenen Grenzwerte evident. So stammen etwa drei Viertel der Schadstoffbelastungen entlang der Brennerautobahn vom Verkehr, insbesondere aus dem Schwerverkehr. Und dieser nimmt auf der Brennerachse unvermindert zu, wie letzthin Handelskammer-Präsident Ebner bestätigte. Im vergangenen Jahr benutzten rund 2.100.000 LKWs den Alpenübergang über den Brenner. Dies entspricht der Summe des gesamten Schwerverkehrs über alle alpenquerenden Verkehrsachsen der Schweiz.


Von diesen jährlich mehr als 2 Mio. LKWs nehmen gut 600.000 LKWs einen um bis zu 300 km längeren Umweg und eine ca. 5 Stunden längere Fahrzeit in Kauf, um die über den Brenner billigere Maut und die billigeren Spritpreise in Österreich auszunutzen und so ihre Gewinne auf Kosten der Gesundheit der Anrainer zu maximieren.

 

Der gesundheitliche Aspekt
Eine letzthin von der Europäischen Umweltagentur veröffentliche Studie bezifferte die durch Feinstaub, Stickoxide und Ozon in Italien pro Jahr hervorgerufenen frühzeitige Todesfälle auf 84.400. Dies entspricht dem Dreiundzwanzigfachem (!!!) der Todesfälle im Straßenverkehr. Auf Südtirol umgelegt wären dies 700 frühzeitige Todesfälle pro Jahr. Auch wenn wir die Südtiroler Situation mit anderen Studien, beispielsweise jener des Schweizer Bundesamtes für Umwelt, vergleichen und auf Südtiroler umlegen, ergeben sich rechnerisch immer beinahe 200 frühzeitige Todesfälle, die auf die exzessive Luftverschmutzung zurückzuführen sind.

 

Als Allgemeinmediziner mit mehr als 30-jähriger Berufserfahrung stellt Wilhelm Seppi fest: „Krebserkankungen nehmen objektiv zu, wobei nach meinem Dafürhalten Umweltfaktoren wie Lärm und Schadstoffe eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Betroffen von den negativen Auswirkungen der Schadstoffbelastungen wie Stickoxiden sind in erster Linie kranke Mitmenschen, Senioren und Kinder - Personengruppen also, die keine Lobby haben.“

 

Der Rechtsweg
Mit Urteil vom 19.11.2014 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Einhaltung der Grenzwerte laut EU-Richtlinie 2008/50, insbesondere bezüglich der Stickstoffdioxide, einer Ergebnisverpflichtung entspricht, sodass die Staaten sich nicht bloß darauf berufen können, einen Luftqualitätsplan erstellt zu haben, sondern dieser muss auch die Einhaltung der Grenzwerte innerhalb der vorgesehenen Fristen sicherstellen. Das genannte Urteil basiert auf einer gerichtlichen Vorabentscheidung eines vom Umweltverband Clientearth gegen das Großbritannien angestrengten Verfahrens. In Anwendung der vom EUGH festgehaltenen Grundsätze hat das englische Gericht dann den Staat angeordnet, die Luftqualitätspläne so zu überarbeiten, dass die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet ist.

 

20160408 PK Stickoxide
v.l. Wolfgang Niederhofer, Klauspeter Dissinger, Wilhelm Seppi


Auch in Deutschland klagten Umweltverbände (meist die Deutsche Umwelthilfe e. V.) erfolgreich vor mehreren Verwaltungsgerichten gegen Luftqualitätspläne der Länder bzw. Stadtverwaltungen, die sich als unzureichend erwiesen hatten, um die Grenzwerte einzuhalten. Beispielhaft kann die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9.10.2012 in der Streitsache gegen den Freistaat Bayern zitiert werden, womit die Verpflichtung des letzteren festgehalten wurde, den Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München zu ändern, damit in diesem Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaubpartikel aufgenommen werden.


Dazu meint Klauspeter Dissinger: „Es ist zu wenig lediglich auf die dynamische Geschwindigkeitsbegrenzung und auf eine mittelfristige Einführung der Eurovignette zu verweisen um die gesundheitlichen Belastungen zu reduzieren, denn leider stoßen auch die Euro-6-LKWs statt der vorgesehenen 80 Gramm Stickoxide pro Kilometer in etwa das Siebenfache davon aus. Es ist auch scheinheilig, dass die Landeshauptleute von Südtirol und Trentino die Nordtiroler Landesregierung in ihrem Bestreben das sektorale Fahrverbot umzusetzen zwar moralisch unterstützen, selbst aber nichts dergleichen unternehmen und keine konkreten Maßnahmen setzen.“

 

Der eingangs erwähnte Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Landesregierung liegt seit mehreren Jahren bei den zuständigen Ministerien für Umwelt und Verkehr in Rom. Passieren tut in dieser Angelegenheit leider nichts! Daher fordern wir den Landeshauptmann Arno Kompatscher in Zusammenarbeit mit den Landeshauptleuten der Euregio (Südtirol, Nordtirol und Trentino) auf konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der durch schadstoffbelasteten Bevölkerung zu unternehmen:

  • Sofortmaßnahmen gegen den Umwegverkehr von 600.000 LKWs pro Jahr über den Brenner!
  • Sektorales Fahrverbot für sperrige Güter wie Bauschutt, Müll, Rundholz, …, um dadurch 200.000 LKWs von der Straße auf die Schiene zu bringen, mit gleichzeitiger Verbesserung des Rollmaterials der Eisenbahn, um die Lärmbelästigung zu reduzieren.
  • Die Gewinne der Autobahn für die Internalisierung der externen Kosten verwenden und damit der Bevölkerung die zu ihren Lasten erwirtschafteten Gewinne zugute kommen zu lassen.

 

Würden sich die drei Landeshauptleute mit derselben Vehemenz für den Gesundheitsschutz ihrer Mitbürger/innen einsetzen wie letzthin zum Thema Neue Brennergrenze, würden sie sicherlich auch in Rom und Brüssel Erfolge zur signifikanten Verringerung des gesundheitsschädlichen Transitverkehrs erzielen.

Schon gelesen?

nsb012023 Umwelt

Archiv Presse