Ungeachtet dessen ist und bleibt aber Fakt, dass:
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die Gutachten weder von einer Universität noch von Institutionen innerhalb einer Universität verfasst wurden. Die Aufträge wurden "ad personam" vergeben und spiegeln daher ausschließlich deren Interpretation wieder, nicht jedoch eine übergeordnete oder institutionelle.
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die Gesetzesanträge auf der Basis eines von der SVP erlassenen und zum Zeitpunkt des Einbringens gültigen Gesetzes (LG 11/2005) zur Regelung der direkten Demokratie eingebracht wurden.
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zwei Richterkommissionen (bestehend aus je 3 Richtern) die Zulässigkeit der insgesamt fünf Gesetzesanträge bekundet und dazu die Abhaltung einer Volksabstimmung genehmigt hat.
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die Einholung der externen Gutachten somit ein Misstrauensvotum gegenüber letzteren ist und deren Entscheidungen kompromittiert.
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die externen Gutachten von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurden und mit öffentlichem Geld bezahlt werden, obwohl eigentlich nur die SVP-Spitze "Bauchweh" mit den Gesetzesanträgen hat.
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man in der SVP-Spitze hofft, durch negative Gefälligkeitsgutachten auf alle Fälle eine inhaltliche Diskussion zu den Gesetzesanträgen vermeiden zu können.
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der Landeshauptmann bei der gestrigen Pressestunde bestätigen musste, dass die Gutachten absolut keine Auswirkungen auf die Abhaltung der Volksabstimmung haben werden und diese, so wie geplant, am 25. Oktober stattfindet.
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die während der Pressestunde über den Fortbestand des Flugplatzes Bozen getätigten Aussagen jeder Grundlage entbehren. Es wird sich erst nach erfolgreicher Volksabstimmung zum Flugplatz zeigen, ob diese sinnlose und defizitäre Struktur von privater Seite gestützt werden wird. Ansonsten wird der zivile Linien- und Charterflugverkehr nicht mehr aufrecht erhalten.
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jedenfalls eine Struktur wie der Flugplatz sicherlich nicht für solch abstruse Dinge wie Organtransplantationen (Aussage LH Pressestunde) notwendig ist und dieser deshalb aufrecht erhalten werden muss. Diese holprigen Aussagen belegen sehr gut, wie dünn die Argumentationsdecke der Befürworter in Wirklichkeit ist. Aussagen dieser Art und Weise sind schlichtweg lächerlich.
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die Militäreinrichtungen am Flugplatz absolut nichts mit dem zivilen Flugverkehr zu tun haben und nur deshalb andauernd ins Spiel gebracht werden, um noch mehr Verwirrung zu stiften.
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Durnwalder auch bei dieser Gelegenheit wieder seine Position und sein ganz eigenes Verständnis von Demokratie dargelegt und seine institutionelle Position als Landeshauptmann zum wiederholten Male missbraucht hat, um implizit zum Fernbleiben von der Volksabstimmung aufzurufen und damit die Volksabstimmung nicht inhaltlich, sondern formal über das Quorum zu Fall zu bringen.
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der SVP-Obmann noch immer keinen Abstimmungsboykott sehen will, trotz der Strategie Weniger an der SVP-Spitze mit dem Ziel der Verwirrung und Verunsicherung des Wählers wie oben dargelegt.
Herr Theiner, wenn Sie die Volksabstimmung nicht boykottieren wollen, dann rufen Sie doch klipp und klar zur Teilnahme auf und empfehlen Ihren Wählern bei jenen Gesetzesvorschlägen mit Nein zu stimmen, bei denen Sie Ihre angeblichen Bedenken haben.
Oder haben Sie Angst vor der Volksabstimmung? Angst vor dem Volk? Angst vor den eigenen, mündigen Wählern? Angst vor dem Machtverlust an der Spitze zugunsten der Allgemeinheit?